Kostenumlage und Steuerlich Absetzen

Haus und Reihenhausbesitzer

Hausbesitzer können jährlich Bis zu 6000€ Handwerkerrechnungen beim Finanzamt Absetzen. Davon bekommen Sie 20% erstattet (max.1200€).

Bei einer Dachrinnenreinigung entspricht die Rechnung automatisch zu 100% dem Lohnanteil, da es eine Dienstleistung ist und kein Materialanteil beinhaltet. Wichtig hierbei: Sie können nur auf Rechnung zahlen (Überweisen), denn sonst bekommen Sie nichts erstattet.

Firmenkunden Geschäftskunden

Dachrinnenreinigung sind normale Betriebsausgaben. Die MwSt. bekommen Sie wieder. Der Rest wird als Kosten gebucht.

Vermieter / Immobilienbesitzer Hausverwaltungen

Die Kosten einer regelmäßigen Dachrinnenreinigung (z.B. jährlich oder alle 2 Jahre) können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Dies gilt nicht bei einmaliger Reinigung oder Beseitigung einer punktuellen Verstopfung.

Auszug BGH Urteil vom 7.04.2004 VIII ZR 167/03

BVO § 27 Anlage 3 Nr. 17
2. a) Kosten einer Dachrinnenreinigung können als sonstige Betriebskosten nach Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 II. BV a.F. (jetzt: § 2 BetrKV) auf den Mieter umgelegt wer- den.
3. b) Sonstige Betriebskosten i.S. v. Nr.17 der Anlage 3 zu § 27 II BV. a.F. (jetzt: § 2 BetrKV) sind nur dann umlagefähig, wenn die Umlegung der im einzelnen bestimmten Kosten mit dem Mieter vereinbart worden ist.
Wichtig zum Mietrecht :

Es muss im Mietvertrag vereinbart sein, dass die Kosten für die Dachrinnenreinigung auf den Mieter umgelegt werden.